Erlenbacher Vertrag

25. Aug 1653

Dreizehn Einwohner von Oberried (darunter unser Vorfahre Christian Wüestner) unterzeichnen einen Kaufvertrag mit dem Kloster Oberried über die Erlenbacher Weiden und Wälder:

Darfür sollen obgemelte dreyzehn Käuffer unserem Gotteshaus zu einem ?hnplatz alsbald … und bezahlen einhundert und siebzig Gulden guter gemeiner Freyburger Wehrung; fals auch einer under diesen dreyzehn Käuffern sowohl Ihre Erben und Nachkommen mit Todt solte abgehen , alsdan ?? neben seinem schuldig Fall Drittheil, auf seinen Theil von diesem Erlenbach nach Advenant und ... unserem Gotteshaus Oberriedt Falldrittheil verfallen seyn solle, alles nach dem oberrieder Dingrodel und .... ; der Erb, Nachkömling und Besitzer aber der Käufer solln schuldig seyn unserem Gotteshaus zu einem ?hnplatz zwölf Batzen; doch haben wir auß???entlich vorbehalten, daß wir neben der Jagdbarkeit, und Forstrecht macht haben sollen, in obgemelt Erlenbach, und darzugehörigen Wäldern alle und jeder Zeit, .... Holtz zufällen, und machen lassen ..

Eine Abschrift des Vertrags von 1653 findet sich in der folgenden Vertragsänderung von 1736.

13. Nov 1736

Wegen "enstandenen Differentien" wird zwischen den zwölf Inhabern des Erlenbachers und dem Kloster ein "gütlicher Vergleich getroffen". Dieser "Revers Brieff" liegt im Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Generallandsarchiv Karlsruhe unter Signatur 22-26 vor. Zu den zwölf Inhabern des Erlenbachers gehört auch unser Vorfahre Geörg Wüestner, der Enkel des 1653 genannten Teilhabers Christian Wüestner. Als einziger dieser zwölf ist Geörg Wiestner nicht direkt beteiligt, sondern in seinem Namen spricht der Vogt, welcher ebenfalls Inhaber des Erlenbachers ist; ein Grund für die Vertretung wird nicht genannt.

Der Erlenbacher befindet sich in ca. 1100 m Höhe über dem Meer und wird heute (unter anderem) immer noch als Weidefläche genutzt. Die darauf gelgene Erlenbacher Hütte ist ein beliebtes Bergrestaurant.